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   LG Krefeld, 24.09.2007 - 1 S 13/07   

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https://dejure.org/2007,28895
LG Krefeld, 24.09.2007 - 1 S 13/07 (https://dejure.org/2007,28895)
LG Krefeld, Entscheidung vom 24.09.2007 - 1 S 13/07 (https://dejure.org/2007,28895)
LG Krefeld, Entscheidung vom 24. September 2007 - 1 S 13/07 (https://dejure.org/2007,28895)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04

    Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2007 - 1 S 13/07
    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.05.2007 (NJW 2007, 2554) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02

    Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen

    Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2007 - 1 S 13/07
    Entscheidend ist lediglich, dass eine solche Zusammenveranlagung hier nicht von vornherein ausgeschlossen ist (BGH, Urteil v. 03.11.2004, XII ZR 128/02, NJW-RR 2005, 225).
  • BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04

    Wählt ein zur Einkommensteuer zu veranlagender Ehegatte die getrennte

    Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2007 - 1 S 13/07
    Etwas anders folgt auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 21.09.2006 (NJW 2006, 3599).
  • BFH, 23.10.2006 - III B 5/06

    NZB: Ehegatten, Zusammenveranlagung, Versöhnungsversuch

    Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2007 - 1 S 13/07
    Ob die Parteien die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zeitweise wiederhergestellt haben, ist vom Finanzamt bzw. Finanzgericht unter Ausnutzung aller verfügbaren Beweismittel von Amts wegen zu ermitteln (vgl. BFH, Beschluss v. 23.10.2006, III B 5/06, zit. nach juris).
  • FG Baden-Württemberg, 03.12.1998 - 6 K 83/98
    Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2007 - 1 S 13/07
    Vielmehr ist in Fällen räumlicher Trennung das (Fort-)Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft anhand äußerer Umstände zu ermitteln, wofür u.a. das Verbringen gemeinsamer Urlaube sprechen kann (vgl. FG BW, Urteil v. 03.12.21998, 6 K 83/98, zit. nach juris).
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